Schmuck im Sportunterricht
Grundlage für die Regeln zum Umgang mit Schmuck im Sportunterricht sind die Richtlinien zum Schulsport in Schleswig-Holstein, die Fachanforderungen Sport von 2020 und Informationen der Unfallkasse Schleswig-Holstein vom April 2002 zum Thema Schmuck im Sportunterricht.
Wesentliche Auszüge aus den oben genannten Richtlinien:
Während des Sportunterrichts hat die Lehrkraft zur Verhütung von Schülerunfällen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, mögliche Gefahren abzuwenden (vgl.§2(1). Schüler haben die zur Unfallverhütung dienenden Maßnahmen zu unterstützen und entsprechende Weisungen zu befolgen
(vgl. § 14 UVV 0.1).
Das Tragen von Armbanduhren, Ringen, Ohrringen, Armreifen und Ketten während des Sportunterrichtes bedeutet nachweislich eine zusätzliche Verletzungsgefahr und ist aus diesen Gründen verboten. Demzufolge hat die Lehrkraft darauf zu achten, dass Uhren und Schmuck während des Sportunterrichts abgelegt werden. Das Abkleben von Ohrsteckern ist zulässig und muss eigenständig erfolgen.
Die Verantwortung der Lehrkraft wird selbst durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern das Tragen von Schmuck im Sportunterricht erlauben und ggf. sogar selbst die Haftung bei einem Unfall übernehmen wollen, nicht aufgehoben.